Ferienordnung:
Herbstferien: | Montag, | 18.10.2021 | - | Freitag, | 29.10.2021 | |||
Weihnachtsferien: | Donnerstag, | 23.12.2021 | - | Montag, | 03.01.2022 | |||
Fastnachtsferien: | Montag, | 21.02.2022 | - | Dienstag, | 01.03.2022 | |||
Osterferien: | Donnerstag, | 14.04.2022 | - | Freitag, | 22.04.2022 | |||
Pfingstferien | Dienstag, | 07.06.2022 | - | Freitag, | 10.06.2022 | |||
Sommerferien: | Montag, | 25.07.2022 | - | Freitag, | 02.09.2022 |
Die genannten Termine sind jeweils der erste bzw. der letzte Ferientag.
Am letzten Schultag vor den Ferien (außer den Sommerferien) schließt der Unterricht gemäß Stundenplan der Klasse.
An den Tagen der Zeugnisausgabe schließt der Unterricht nach der 3. Stunde.
Schulanmeldung der künftigen Erstklässler:
4.+5. Oktober 2021, 8 - 12.30 Uhr, im Sekretariat
(Bitte die ausgefüllten Formulare + Geburtsurkunde + Masern-Immunität-Bescheinigung des Kindes mitbringen!)
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse:
Freitag, 28.01.2022. Der Unterricht schließt an diesem Tag um 10.45 Uhr.
Unterrichtsfreie Tage:
Allerheiligen | Montag, | 01.11.2021 | ||
Christi Himmelfahrt | Donnerstag, | 26.05.2022 | ||
Pfingstmontag | Montag, | 06.06.2022 | ||
Fronleichnam | Donnerstag, | 16.06.2022 | ||
Bewegliche Ferientage, Pädagogischer Tag und Lehrergemeinschaftstag:
(Gültig erst nach Beschluss der Schulkonferenz!)
Kollegiumstag: | Montag, | 11.10.21 | ||
pädagogischer Tag: |
Mittwoch, | 16.02.22 | ||
beweglicher Ferientag: |
Freitag, | 27.05.22 |
Informationsveranstaltung über weiterführende Bildungswege/Klassenstufe 4:
Montag, 29.11.21, 19 Uhr
Beratungsgespräche für die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der Klassenstufe 4:
Vom 29.01.22 bis 08.02.2022
Anmeldung an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen für die Klassenstufe 5:
Vom 09.02.22 bis 15.02.2022 (auch samstags)
Länderübergreifende Vergleichsarbeiten VERA 3 in der Grundschule:
Deutsch I | 05.05.22 | |||
Deutsch II | 10.05.22 | |||
Mathematik | 12.05.22 |
Beurlaubung von Schulkindern:
Urlaub kann in dringenden Fällen erteilt werden:
a) von der Klassenlehrerin/vom Klassenlehrer bis zu 3 Tage im Monat,
b) vom Schulleiter bis zu 2 Wochen im Kalendervierteljahr,
c) vom Schulrat über 2 Wochen hinaus.
Der Urlaub ist in jedem Fall bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer zu beantragen, von dort wird das Urlaubsgesuch an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Entschuldigungen bei Schulversäumnissen:
Kann ein Kind aus irgendeinem Grund nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule umgehend (bis 8 Uhr) zu benachrichtigen (telefonisch oder per Email).
Am 4. Tag ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Sollte der erste Fehltag ein Freitag sein und das Kind auch am folgenden Montag fehlen, zählen Samstag und Sonntag mit und es ist ab Montag ein Attest vorzulegen (genau wie im Berufsleben).
Arzttermine:
Arzttermine sollten grundsätzlich nachmittags vorgenommen werden. Ausnahmefälle sprechen Sie bitte vorher mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ab.
Mit freundlichem Gruß
Jörg Segschneider